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Ende April 2023 brannte es in einer Wäscherei in Dresden, fünf Monate später in einem Textilpflegebetrieb in Walldorf. Im November 2024 richtete ein Großbrand in einem Betrieb in Bad Driburg einen Millionenschaden an, kurze Zeit später ging ein Betrieb in Landstuhl im Flammen auf. Solche Katastrophenfälle passieren längst nicht nur in Deutschland. Rund um den Globus brechen Feuer in Textilpflegebetrieben aus, zerstören Betriebsteile und verursachen nicht selten Schäden in Millionenhöhe. Eine der Hauptursachen für Wäschereibrände wird der spontanen Selbstentzündung der Textilien zugeschrieben. Diese hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: dem Vorhandensein von Brennstoff, der Anwesenheit eines Oxidationsmittels und einer Hitzequelle.
Grundvoraussetzungen für Feuer sind in einer Wäscherei erfüllt
Den Brennstoff liefern beispielsweise Ayurveda-Öle und Fette, mit denen Laken und Tücher aus Wellness-Bereichen und Restaurantküchen oder Berufskleidung aus Werkstätten verschmutzt sind. Diese Flecken lassen sich selbst beim Waschen nicht immer vollständig entfernen und stellen daher nicht nur ein Risiko auf Seiten der Warenannahme einer Wäscherei, sondern auch auf der sauberen Seite dar.
Oxidationsmittel gehören in einer Wäscherei, in der Objekttextilien bearbeitet werden, zur Grundausrüstung. Theoretisch können bei einem nicht korrekt eingestellten Waschverfahren oder einer defekten Dosieranlage Reste des oxidativ wirkenden Mittels auf der Ware zurückbleiben und eine Selbstentzündung begünstigen. Es ist aber vor allem zu bedenken, dass ein Oxidationsprozess durch das Textil selbst ausgelöst werden kann. Der Vorgang setzt bei Baumwolle beispielsweise bei einer Oberflächentemperatur von 95°C unter Freisetzung von Wärme ein. Durch die dann steigende Temperatur wird der Oxidationsvorgang weiter „befeuert“, was zwangsläufig zur Entzündung des brennbaren Materials führt.
Der dritte Faktor, die Hitzequelle, ist z.B. ein Trockner. Zahlreiche Brände entstehen direkt in den Maschinen – aber nicht nur dort. Zur Selbstentzündung kann es auch in den ausgeworfenen Wäscheposten und Textilstapeln kommen. Wenn diese nicht ausreichend abgekühlt sind und mit einer höheren Temperatur ausgeworfen werden, kommt es zum Wärmestau und dessen fatalen Folgen. Eine andere Hitzequelle, die in südlichen Breiten zu Wäsche- und Wäschereibränden führt, ist die Sonne. Sie liefert die notwendige Energie, um die auf dem Außengelände eines Betriebs gelagerten Wäschecontainer in Flammen aufgehen zu lassen, wie etwa Berichte aus den USA zeigen.
Verbände geben Tipps zur Gefahrenvermeidung
Die negativen Erfahrungen mit Wäschereibränden hat Branchenakteure in aller Welt veranlasst, Ratgeber zur Risikovermeidung herauszugeben:
- In Großbritannien veröffentlichte NFU Mutual Risk Management Services Ltd. im Jahr 2021 den Leitfaden „Fire Safety Guide to Laundry Rooms“
- Die britische Textile Services Association (TSA) hat im Juni 2025 die Ratgeber Fire Safety Management Laundry Equipment und Fire Safety - A Guide to Safely Managing Fire herausgegeben, die auf der Webseite https://tsa-uk.org/doclibrary/ kostenfrei heruntergeladen werden können.
- Die US-amerikanische Fachverband TRSA bietet u.a. Podcasts und Webinare zur Verbesserung der Brandsicherheit in Betrieben an
- Die neuseeländische Versicherungsanstalt Vero Insurance New Zealand gibt Hinweise zur Vermeidung von Feuerausbrüchen in einer industriellen Wäscherei.
Ganzheitliche Betrachtung der Risiken
In den aufgeführten Ratgebern finden sich vor allem praktische Hinweise zum Handling der Wäsche. Diese reichen vom Waschen mit warmem Wasser, um eine bessere Entfernung von Ölen und Fetten zu erreichen bis zum Cooldown des Trockenpostens. In der Regel wird bei solchen Leitfäden jedoch die Gebäude- und Anlagentechnik außer Acht gelassen, obwohl diese nach den langjährigen Erfahrungen von Katharina Meyersrenken eine maßgebliche Rolle bei der Risikominimierung von Wäschereibränden spielt. Die Sprecher*innen des Vorstands der Versteegen Assekuranz (Bonn) kennt die Textilpflegebranche seit 30 Jahren. Sie hat bereits zahlreiche Wäschereien versichert und diverse Fälle von Wäschereibränden abgewickelt. Diese gehen allerdings nicht immer glimpflich für die Betriebe aus, vor allem dann nicht, wenn versicherungsrelevante Vorschriften nicht beachtet wurden. In solchen Fällen kann es sein, dass dem Wäschereiunternehmen eine Mitschuld an dem entstandenen versicherten Schaden vorgetragen wird, selbst wenn es sich um Brandstiftung, also einer Fremdeinwirkung von außen handelt.
„Wenn Wäschecontainer aus Platzmangel auf den Hof einer Wäscherei gelagert werden, sind sie für Zündler ein willkommenes Ziel. Ein Brandsatz reicht, um die Textilien in Flammen aufgehen zu lassen. Stehen die Container dann auch noch in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, brennt es schnell lichterloh. Aus diesem Grund dürfen brennbare Materialien in Deutschland nicht direkt an einem Gebäude gelagert werden. Diesen Umstand muss ein Unternehmen bei seiner Risikoanalyse und-bewertung berücksichtigen und bei Bedarf für Abhilfe sorgen.“
Elektrische Anlagen verlangen besondere Beachtung
Ein weiteres unterschätztes Element ist die Nichteinhaltung der von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassenen Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Katharina Meyersrenken erläutert deren Anforderungen: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in sicherem Zustand befinden und sind in diesem Zustand zu erhalten. Unternehmer*innen haben dafür zu sorgen, dass die ortfesten und ortsveränderlichen Elektroinstallationen von einem Sachverständigen – in der Regel einer Elektrofachkraft - auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dies gilt vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme sowie nach wiederkehrenden Zeitabständen. Bei einer Schadensregulierung stellen wir immer wieder fest, dass eine Revisionsprüfung der elektrischen Anlagen fehlt, was unerfreuliche Folgen für den Versicherten hat.“
Keine Installation von auf Hallendächern ohne Sachverständigen
Eine neuere versicherungsrelevante Lage ergibt sich aus der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Wäschereibetrieben. Bei deren Installation darf die Schutzfunktion von Dächern und Brandwänden nicht gemindert werden. Dennoch kommt es vor, dass die Belange des Brandschutzes nicht ausreichend beachtet wurden und PV-Anlagen auf Hallendächern installiert wurden, die mit einem brennbaren Material isoliert waren. Ein einmal ausgelöster Brand kann sich dort rasend schnell und weitgehend unbemerkt ausbreiten. Die Bedingungen für die Löscharbeiten sind zudem deutlich erschwert, wodurch sich das Feuer weiter ausbreiten kann. Katharina Meyersrenken weist daher darauf hin, eine installierte PV-Anlage von einem Sachverständigen abnehmen zu lassen – und diese elektrische Anlage einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.
Brandschutzmaßnahmen und Sauberkeit sind wesentlich, Zugangskontrollen hilfreich
In ihrer langen Berufstätigkeit ist sie auch immer wieder auf fehlende Brandschutzmaßnahmen in Wäschereiunternehmen gestoßen. „Sackförderanlagen sind im Fall eines Feuers ein hohes Risiko. Daher sollte in einem Betrieb idealerweise eine Sprinkleranlage verbaut sein, bei einer Betriebsgröße ab 5.000 m² ist sie verpflichtend. Wenn sich ein Unternehmen ohne Brandschutzeinrichtungen bei uns versichern möchte, prüfen wir, ob ggf. die Nachrüstung leistbar ist oder eine Absicherung durch Alternativen möglich ist: Brandmeldetechnik, Brandwände oder Brandschutzbeauftragte.“
Der in einer Wäscherei unvermeidbare Staub wird ebenfalls einer kritischen Überprüfung unterzogen. Hängen Flusen und Staub von den Decken, Maschinen und Rohrleitungen und bedecken Wollmäuse den Boden? Oder blasen Deckenventilatoren die Ansammlungen herunter und werden diese unmittelbar danach aufgesaugt? Die Sauberkeit eines Betriebs ist für den Versicherer ein wichtiges Entscheidungskriterium, denn sie kann eine Brandgefährdung verringern.
Die Reihe an Maßnahmen zur Risikovermeidung von Bränden ließe sich fortsetzen. Aus aktuellem Anlass hebt Katharina Meyersrenken aber noch eine hervor: „In Wäschereien sind immer wieder Fremdfirmen unterwegs. Kürzlich hat ein solches Unternehmen durch die falsche Handhabung eines Werkzeugs – statt Trennschere verwendete ein Mitarbeiter eine Flex – Textilien in Flammen gesetzt und dadurch ein großes Feuer ausgelöst. Ich empfehle Wäschereien daher, für externe Besucher*innen eine Zugangskontrolle im Betrieb einzuführen.“